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Veranstaltungen, Vermietungen und Arrangements im PLT

Drei Theater, neun Säle, unendlich viele Möglichkeiten

In unseren Theatern in Heerlen, Kerkrade und Sittard können Sie problemlos eine Konferenz, eine Abschlussfeier, ein Betriebsfest oder ein Meeting organisieren. Ob Sie im Kleinen oder im Großen denken, wir denken gerne mit Ihnen mit.

Regionaler Stolz auf der Bühne

PLT bietet auch lokalen Vereinen und Unternehmen Platz.

Theaterclubs, Orchester, Tanzgruppen und Schulen aus der Region erhalten bei uns eine professionelle Bühne, um ihre Geschichte zu erzählen.

Möchten auch Sie Ihre Gruppe auf die Bühne bringen? Wir helfen Ihnen gerne dabei, über den richtigen Ort und die richtige Vorgehensweise nachzudenken.

Ihre eigene Veranstaltung im Theater

Unsere Säle eignen sich für alle Arten von Veranstaltungen: von einer großen Konferenz bis zu einer Präsentation im kleinen Rahmen. Sie haben die Wahl zwischen 10 Sälen, jeder mit seiner eigenen Atmosphäre und Kapazität.

Das PLT ist der richtige Ort für:

  • Kongresse & Symposien
  • Vorlesungen und Präsentationen
  • Versammlungen und Workshops
  • Firmenfeiern und Networking-Events

Theaterarrangements für Gruppen

Möchten Sie gemeinsam mit Kollegen, Partnern oder Geschäftspartnern eine Vorstellung besuchen? Mit einem Getränk, einem Abendessen oder einem Empfang inbegriffen, wird es zu einem kompletten Abend.

In jeder Saison wählen unsere Programmgestalter Vorstellungen aus, die sich perfekt für einen Abend mit Ihrem Team oder Ihrem Netzwerk eignen. Wählen Sie ein komplettes Paket oder stellen Sie ein maßgeschneidertes Programm zusammen.

Die Säle sehen

Neun Säle, unendlich viele Möglichkeiten, einzigartige Räume für jede Veranstaltung.

Das Theater Heerlen, das Theater Kerkrade und das Toon Hermans Theater Sittard verfügen zusammen über zehn Säle für Geschäftsveranstaltungen und besondere Treffen. Jeder Saal hat seine eigene Atmosphäre und Größe, so dass es immer einen Raum gibt, der Ihren Bedürfnissen entspricht.

  • THT Grote Zaal 2
  • Heerlen Kleine zaal blaauw licht
  • Heerlen Grote zaal vanaf toneel 1
  • THT Laaglandzaal
  • Grote zaal Kerkrade 3
  • Charles Eyck zaal 2
Mietbedingungen und Konditionen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Parkstad Limburg Theatres N.V.

Fassung Juni 2024

Verfügbar als PDF zum Herunterladen: PDF Allgemeine Mietbedingungen - Fassung Februar 2026

Art.1 Allgemeines & Anwendbarkeit
  1. Auf alle (Miet-)Verträge / Catering-Geschäfte zwischen Parkstad Limburg Theatres (mit den Spielstätten Theater Heerlen, Theater Kerkrade, Toon Hermans Theater Sittard) und dem Mieter finden diese Allgemeinen Vermietungsbedingungen Anwendung. Diese Allgemeinen Vermietungsbedingungen gelten auch für alle Handlungen, die in Ausführung dieser (Vermietungs-)Verträge / Catering-Geschäfte vorgenommen werden.
  2. Mieter im Sinne dieser Allgemeinen Mietbedingungen ist jede natürliche oder juristische Person, die in irgendeiner Weise, direkt oder indirekt, mit Parkstad Limburg Theater einen Vertrag über die Nutzung der von Parkstad Limburg Theater zu erbringenden (betrieblichen) Dienstleistungen, einschließlich der Vermietung, abschließt. Darüber hinaus werden diese Allgemeinen Mietbedingungen für jede Person für anwendbar erklärt, die direkt oder indirekt an der Nutzung der von Parkstad Limburg Theatres zu erbringenden (Betriebs-)Leistungen, einschließlich der Vermietung, beteiligt ist.
  3. Auf alle (Miet-)Verträge/Bewirtungsgeschäfte zwischen Parkstad Limburg Theatres und dem Mieter finden auch die Einheitlichen Verpflegungsbedingungen Anwendung. Die UVH sind bei der Handelskammer in Woerden hinterlegt und dort unter der Nummer 40482082 registriert. Siehe die Website von Koninklijke Horeca Nerderland/UVH. Parkstad Limburg Theatres erklärt die Einheitlichen Bedingungen für das Gastgewerbe für anwendbar auf die von ihr erbrachten (betrieblichen) Dienstleistungen, einschließlich Vermietungen. Darüber hinaus werden diese Einheitlichen Gastgewerbebedingungen für alle Personen für anwendbar erklärt, die direkt oder indirekt an der Inanspruchnahme der von Parkstad Limburg Theatres zu erbringenden (betrieblichen) Dienstleistungen, einschließlich Vermietungen, beteiligt sind.
  4. Darüber hinaus gelten für alle (Miet-)Verträge/Bewirtungsgeschäfte zwischen Parkstad Limburg Theatres und dem Mieter die Allgemeinen Besuchsbedingungen des Verbands der Theater und Konzerthäuser (VSCD). Diese Allgemeinen Besuchsbedingungen wurden am 27. September 2021 unter der Nummer 50/2021 bei der Geschäftsstelle des Landgerichts Amsterdam hinterlegt und auf der Website des VSCD (www.vscd.nl) veröffentlicht. Parkstad Limburg Theatres erklärt die Allgemeinen Besuchsbedingungen des Verbands der Theater und Konzerthäuser (VSCD) für die von ihr erbrachten (betrieblichen) Dienstleistungen, einschließlich der Vermietung, für anwendbar. Darüber hinaus werden diese Allgemeinen Besucherbedingungen des Verbands der Theater und Konzerthäuser (VSCD) für alle Personen für anwendbar erklärt, die direkt oder indirekt an der Nutzung der von Parkstad Limburg Theatres zu erbringenden (betrieblichen) Dienstleistungen, einschließlich der Vermietung, beteiligt sind.
  5. Örtliche Vorschriften, polizeiliche Verordnungen und die erteilte Betriebsgenehmigung bilden neben den gesetzlichen Vorschriften den Rahmen, innerhalb dessen Parkstad Limburg Theatres tätig ist.
Art. 2 Vermietung & Mietpreise
  1. Die primäre Aufgabe/Zielsetzung der Parkstad Limburg Theatres liegt in einer kulturellen und künstlerischen inhaltlichen Zielsetzung, was unter anderem bedeutet, dass sie ihre Gebäude und Ressourcen vor allem für ihre eigene Programmierung nutzt.
  2. Wenn außerhalb dieses regulären Programms Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, können diese an Dritte für verschiedene Aktivitäten vermietet werden, die (vorzugsweise) mit der oben genannten Zielsetzung in Einklang stehen. Der Mieter erklärt, die gemietete(n) Fläche(n) ausschließlich für den oben genannten Zweck zu nutzen. Die Direktion von Parkstad Limburg Theatres behält sich das Recht vor, dies materiell/finanziell zu überprüfen.
  3. Parkstad Limburg Theatres unterscheidet bei der Vermietung hauptsächlich zwischen drei Formen der darstellenden Kunst, nämlich
    1. professionelle Unternehmen der darstellenden Künste;
    2. Amateurtruppen im Bereich der darstellenden Künste/des sozialen Umfelds (soziokulturell);
    3. kommerzielle Vermietungen (kommerziell);
  4. Der Mietzeitraum wird vom Zeitpunkt des Baubeginns bis einschließlich der Rückführung der Bühne und des Zuschauerraums in den Normalzustand (gemäß Artikel 2, Absatz 5 unter a und b), wie zu Beginn vorgeschlagen, berechnet. Parkstad Limburg Theatres behält sich das Recht vor, in dieser Hinsicht andere Entscheidungen zu treffen, auch auf der Grundlage des (regulären) Programms.
  5. Die Mietpreise (Raummiete, Ressourcen und Personaleinsatz) werden pro Spielzeit festgelegt, jährlich neu bewertet/indexiert (Januar eines jeden Kalenderjahres) und pro Raumtyp/pro Standort aufgeschlüsselt:
    1. Mietpreis pro Halbtag mit einer Mindestdauer von 4,5 Stunden (Volltarif). Zusätzliche Stunden werden pro Stunde zu einem reduzierten Stundensatz berechnet, der je nach Standort unterschiedlich sein kann/wird;
    2. Mietpreis pro Halbtag mit einem Minimum von 4,5 Stunden (Volltarif). Zusätzliche Stunden werden pro Stunde berechnet, bei gewerblichen Anmietungen und an Wochenenden (Sa-So) zum vollen Tarif zuzüglich eines Wochenendzuschlags in Höhe eines festzulegenden Prozentsatzes, der je nach Standort variieren kann/will;
  6. Der Mieter darf die gemietete(n) Fläche(n) nicht an Dritte vermieten.
  7. Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Vermietung an Dritte zu zahlen sind, einschließlich Abgaben, Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Gebühren usw., gehen zu Lasten des Mieters, der auch für deren Zahlung und Anmeldung verantwortlich ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  8. Die im Angebot enthaltenen Preise können in Abhängigkeit von (besonderen) Inflationsschwankungen durch eine teilweise/vollständige Preiserhöhung angepasst werden.
Art. 3 Technische Bestimmungen
  1. In den Mietpreisen sind die folgenden technischen Bestimmungen enthalten:
    1. Trekkenwand, jedoch mit begrenzter Änderung (gilt nur für den RABOzaal, LIMBURGzaal, Grote Zaal in Kerkrade und den Grote Zaal in Sittard).
    2. Grundlegende Beleuchtung (variiert von Ort zu Ort und wird im jeweiligen Angebot angegeben).
    3. Grundlegende Beschallung (variiert von Ort zu Ort und wird im jeweiligen Angebot angegeben).
  2. Alle technischen Einrichtungen dürfen nur von zertifiziertem Personal der Parkstad Limburg Theatres bedient werden.
  3. In den Mietpreisen nicht enthalten sind:
    1. die obligatorische Mindestabnahme von 2 Technikern von Parkstad Limburg Theatres, wobei die Personalstunden zu den dann gültigen Stundensätzen (gemäß Art. 12 Abs. 5) berechnet werden und;
    2. der Einsatz weiterer technischer Hilfsmittel, wobei sich Parkstad Limburg Theatres das Recht vorbehält, den Einsatz technischer Hilfsmittel u.a. auf der Grundlage von Qualität und Sicherheit zu wählen.

  4. Weitere Informationen erhält der Mieter beim Aufnahmegespräch über die Anmietung.
Art. 4 Dienstleistungen
  1. Für die Erbringung von Dienstleistungen gilt Folgendes
    1. Bei soziokulturellen Vermietungen ist das Catering-Personal (nur für den Einsatz bei Verteilbuffets) vorhanden/inkludiert, sofern eine Pause in der Leistung/Aktivität/Miete enthalten ist. Wird nicht mindestens eine Pause eingeplant, gehen alle zusätzlichen Lohnkosten des Servicepersonals (außer Barpersonal) zu Lasten des Mieters;
    2. bei kommerzieller Vermietung ist das Catering-Personal (nur für den Einsatz an Verteilerbuffets) gestellt/inkludiert und alle zusätzlichen Lohnkosten des Service-Personals (außer Bar-Personal) werden an den Mieter weiterverrechnet;
    3. Garderobenpersonal (Garderobenbenutzung ist obligatorisch) ist vorhanden/inkludiert, wenn eine Garderobengebühr erhoben wird;
    4. Zugangskontrolle und Beschilderung der Gäste im Zuschauerraum ist vorhanden/inkludiert und ausschließlich den Mitarbeitern von Parkstad Limburg Theatres vorbehalten;
    5. Abendkasse und Kartenverkauf sind vorhanden/eingeschlossen und werden ausschließlich von PLT zu den jeweils geltenden Preisen und ausschließlich von Mitarbeitern der Parkstad Limburg Theatres durchgeführt;
    6. FAFS-Personal steht zur Verfügung/ist eingeschlossen;
    7. im Theater Heerlen ist ein Vordereingang vorhanden/eingeschlossen und der Hintereingang ist nur bei Mehrfachbestuhlung vorhanden/eingeschlossen, sofern nicht anders vereinbart;
    8. im Theater Kerkrade (nur) bei Nutzung des MF-Auditoriums (während der HUB-Öffnungszeiten) ist eine Vordertür vorhanden/inkludiert und die Hintertür ist nur vorhanden/inkludiert, wenn es sich um eine Auditoriumsbestuhlung handelt;
    9. im Toon Hermans Theater Sittard (nur) bei Aufführungen/Proben mit Publikum ist eine Vordertür vorhanden/inkludiert und die Hintertür ist bei Aufführungen/Proben mit und ohne Publikum vorhanden/inkludiert - in der Regel handelt es sich um das Betriebskünstlerfoyer;
    10. eine Standardreinigung vorhanden/eingeplant ist - ortsspezifische Abweichungen sind ausdrücklich erlaubt/vorhanden.
  2. In den Mietpreisen sind u.a. folgende Leistungen nicht enthalten:
    1. Catering-Personal, das für den Ausschank von Getränken/Speisen eingesetzt wird, außer in den Fällen, in denen der Einsatz dieses Catering-Personals in einem Pauschalpreis enthalten ist;
      Sicherheitspersonal/EHBO-Personal, das auf Anfrage angeheuert werden kann (siehe Artikel 13, Absatz 4);
    2. Toilettenfrauen, diese können auf Anfrage angeheuert werden;
      zusätzliche Reinigung;
    3. alle zusätzlichen Mitarbeiter, die nicht zu den in Artikel 4, Absatz 2 unter a bis d genannten Kategorien gehören.
  3. Auf der Grundlage von Besucherprognosen wird Parkstad Limburg Theatres den Personaleinsatz planen und dem Mieter ein Angebot unterbreiten. Sollte die tatsächliche Situation von den Prognosen abweichen, behält sich Parkstad Limburg Theatres das Recht vor, den Zeitplan und das Angebot anzupassen. Einen Monat vor Beginn der Aktivität ist der Mieter verpflichtet, die Anzahl der von ihm verkauften oder verschenkten Eintrittskarten (einschließlich aller Vorverkaufsadressen) an Dritte zu diesem Zeitpunkt zu melden (siehe Artikel 9, Absatz 1). Dies muss eine Woche (5 Arbeitstage) vor der Veranstaltung wiederholt werden. Dies ermöglicht es Parkstad Limburg Theatres, in seinem Buchungssystem eine saubere Aufzeichnung zu führen, auf deren Grundlage Parkstad Limburg Theatres seine Personalstärke bestimmt. Wenn die Differenz zwischen der angegebenen Besucherzahl und der tatsächlichen Besucherzahl während der Vorstellung/Aktivität/Vermietung > 50 oder mehr beträgt, behält sich Parkstad Limburg Theatres das Recht vor, die zusätzlich anfallenden Personalkosten eins zu eins weiterzugeben.
Art. 5 Plätze
  1. Parkstad Limburg Theatres hat drei Spielstätten, nämlich: Theater Heerlen, Theater Kerkrade und das Toon Hermans Theater Sittard-Geleen. Für diese Spielstätten gelten die folgenden Definitionen für die Vermietung:
    1. Theater Heerlen:
      1. Hauptsaal (maximal 1100 Plätze, verteilt auf 4 Klassen - einschließlich STER-Klasse)
        1. Hauptsaal, 1. Stock - einschließlich Balkone
        2. Bühnenbereich
        3. Umkleideräume (angrenzend)
        4. Großes Foyer und zugehörige Toilettengruppen (nicht bei Proben ohne Publikum)
        5. Künstlerfoyer
      2. LIMBURG-Saal (maximal 390 Sitzplätze verteilt auf 4 Stufen - einschließlich STER - 700 Stufenplätze bei Logenbestuhlung - 1500 Stufenplätze bei Stehkonzert)
        1. Ebenerdiger Zuschauerraum (Standardbestuhlung), Erdgeschoss.
        2. Umkleideräume (angrenzend)
        3. Bühnenfoyer (angrenzend)
      3. Kleiner Saal (maximal 142 Plätze)
        1. Kleiner Saal mit Bühne, Stockwerk -1
        2. Umkleideräume (angrenzend)
        3. Foyer für Künstler
      4. DSM Theatercafé (maximal 80 Plätze)
      5. T&P Lounge (maximal 80 Sitzplätze)
      6. AZL/Q-Park Lounge (maximal 80 Sitzplätze)
      7. Vebego-Foyer (maximal 1100 Sitzplätze)
    2. Theater Kerkrade
      1. Hauptsaal (maximal 633 Sitzplätze auf 4 Rängen - einschließlich STER-Rang)
        1. Bühnenbereich
        2. Umkleideräume
        3. Foyer und dazugehörige Toiletten (nicht im Falle von Proben ohne Publikum)
        4. Künstlerfoyer (angrenzend)
      2. MF-Saal (maximal 80 Plätze)
        1. Bühnenbereich
        2. Umkleideräume
        3. Foyer und zugehörige Toilettengruppen
      3. Foyer (maximal 700 Sitzplätze)
  2. Toon Hermans Theater Sittard-Geleen
    1. Hauptsaal (maximal 820 Plätze auf 4 Rängen, einschließlich STER-Rang)
      1. Hauptsaal, Erdgeschoss - einschließlich Balkon
      2. Bühnenbereich
      3. Orchestergraben
      4. Umkleideräume (angrenzend)
      5. Großes Foyer und zugehörige Toilettengruppen
      6. Künstlerfoyer (angrenzend)
    2. Lowland Hall (maximal 180 Plätze verteilt auf 4 Ränge einschließlich STER-Rang)
      1. Lowland Hall, Saal mit flachem Boden, erster Stock
      2. Umkleideräume (angrenzend)
    3. Charles-Eijck-Saal (maximal 150 Sitzplätze (Einzelplätze) - maximal 300 Stehplätze für Konzerte)
      1. Charles-Eijck-Saal, erstes Stockwerk
      2. Umkleideräume (angrenzend)
    4. Theatercafé (maximal 80 Sitzplätze)
    5. Studio 1 (maximal 120 Sitzplätze (lose Sitzplätze) - maximal 200 Stehplätze für Stehkonzerte)
      1. Studio 1, Untergeschoss
Art. 6 Optionsschema
  1. Eine Mietanfrage für eine unserer Räumlichkeiten bleibt bis zur Festlegung der neuen Saison (Mitte März eines jeden Jahres) optional.
  2. Aufgrund der realen Möglichkeit, dass eine Option verschoben werden muss (im Zusammenhang mit der Dynamik der professionellen Programmierung), empfehlen wir, eine zweite Option anzugeben.
  3. Die Programmierer "garantieren", dass eine dieser beiden Optionen verfügbar ist/bleibt. Aus einer Option können jedoch keine Rechte abgeleitet werden.
  4. Unmittelbar nach der Festlegung der Theatersaison (Mitte März eines jeden Jahres) werden die Mietoptionen durch Verträge in endgültige Reservierungen umgewandelt.
  5. Die in den Verträgen genannten Bedingungen sind verbindlich. Die Allgemeinen Mietbedingungen der Parkstad Limburg Theatres N.V., die Hausordnung der Parkstad Limburg Theatres N.V., die Einheitlichen Bedingungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe und die Allgemeinen Bedingungen für Besucher des Verbandes der Theater und Konzerthäuser (VSCD) sind Bestandteil der Verträge.
  6. Keine der in den Verträgen genannten Bedingungen ist Gegenstand von Verhandlungen.
  7. Der Vertrag muss innerhalb der im Vertrag angegebenen Antwortfrist (vier Wochen nach dem Datum des Vertrags) unterzeichnet und zurückgeschickt werden; danach kann die endgültige Buchung in eine endgültige Buchung umgewandelt werden (unter Beachtung und im Einklang mit den in Artikel 6.3 genannten Regeln für das Optionsprogramm). Wenn der unterzeichnete Vertrag nicht rechtzeitig eingeht, behält sich Parkstad Limburg Theatres das Recht vor, die Vorstellung/Aktivität/Vermietung zu stornieren, wobei sie Artikel 7 für anwendbar erklärt und dem Mieter Stornierungskosten in Rechnung stellen kann/will.
Art. 7 Stornierung einer Mietaktivität/endgültigen Buchung
  1. Die folgenden Regeln gelten für die Stornierung einer Vermietung/Aktivität/Buchung durch den Mieter:
    1. Bei einer Stornierung mehr als sechs Monate vor dem Zeitpunkt, an dem die Aktivität stattfinden soll, werden 10 % des Mietpreises berechnet;
    2. Bei einer Stornierung von mehr als drei Monaten vor der Aktivität werden 10% des Gesamtwerts der Reservierung (Wert des Gesamtangebots zum Zeitpunkt der Stornierung) in Rechnung gestellt;
    3. Bei einer Stornierung von mehr als zwei Monaten vor der Aktivität werden 15 % des Gesamtwerts der Reservierung in Rechnung gestellt;
    4. Bei Stornierung bis zu mehr als einem Monat vor der Aktivität werden 35% des gesamten Reservierungswerts in Rechnung gestellt; Allgemeine Mietbedingungen der Parkstad Limburg Theatres N.V. Version: Februar 2026 5
    5. Bei einer Stornierung bis zu mehr als vierzehn Tagen vor der Aktivität werden 60 % des gesamten Reservierungswerts in Rechnung gestellt; f
    6. Bei einer Stornierung bis zu sieben Tagen vor der Aktivität werden 85% des gesamten Reservierungswerts in Rechnung gestellt;
    7. Bei einer Stornierung ab sieben Tagen vor der Aktivität werden 100 % des Gesamtwerts der Reservierung in Rechnung gestellt.
  2. Im Falle einer Stornierung einer Vermietung/Aktivität/endgültigen Buchung durch den Vermieter gelten die folgenden Regeln:
    1. Wenn eine Buchung als Option registriert ist, kann Parkstad Limburg Theatres eine Vorstellung/Aktivität/Vermietung jederzeit stornieren oder verschieben;
    2. Wenn eine Buchung als endgültig registriert ist, kann Parkstad Limburg Theatres eine Vorstellung/Aktivität/Miete stornieren, wenn es hinreichende Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Art der Vorstellung/Aktivität/Miete so sehr von dem abweicht, was auf der Grundlage der erteilten Informationen erwartet werden kann. Dies liegt ausschließlich im Ermessen der Direktion der Parkstad Limburg Theater in Absprache mit der Abteilung Technik und Einrichtungen, wobei sie Artikel 7 für analog anwendbar erklärt und dem Mieter Stornierungskosten in Rechnung stellen kann/will;
    3. Wenn der Mieter und/oder die direkt oder indirekt Beteiligten die Allgemeinen Mietbedingungen von Parkstad Limburg Theatres N.V. nicht einhalten, die Hausordnung von Parkstad Limburg Theatres N.V., die Einheitlichen Gaststättenbedingungen und die Allgemeinen Belegungsbedingungen des Verbandes der niederländischen Theater und Konzerthäuser (VSCD) nicht einhalten (worunter auch Ruhestörung fällt), kann Parkstad Limburg Theatres die Vorstellung/Aktivität/Vermietung jederzeit kündigen und/oder (betriebliche) Dienstleistungen verweigern oder einstellen, wobei Artikel 7 für entsprechend anwendbar erklärt wird und dem Mieter Stornierungskosten in Rechnung gestellt werden.
    4. Parkstad Limburg Theatres wird von seinem Rücktrittsrecht nur im Falle äußerster Notwendigkeit Gebrauch machen und jederzeit versuchen, weitere Anforderungen an den Ablauf der Aufführung/Aktivität/Vermietung, das Verhalten des Mieters/der direkt oder indirekt Beteiligten und/oder das Eintreten eines Falles im Sinne von Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe c zu stellen, um eine unwiderrufliche Kündigung zu verhindern;
    5. Wenn der Mieter es versäumt, rechtzeitig (mindestens sechs Wochen vor der Aufführung) Informationen über (zusätzliche) Aufführungen/Aktivitäten/Daten über Raum, Zeit und Personal, die nicht bereits im Mietvertrag angegeben sind, zur Verfügung zu stellen, behält sich Parkstad Limburg Theatres das Recht vor, das Angebot anzupassen oder die Änderungen nicht zu berücksichtigen - der Mieter ist vollständig für die korrekte und rechtzeitige Information verantwortlich;
    6. Zu den Fällen höherer Gewalt seitens Parkstad Limburg Theatres, die nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden können, gehören
      1. Feuer, Wasserschäden und Überschwemmungen, die dazu führen, dass der Theaterraum ganz oder größtenteils unbenutzbar ist;
      2. Beschlagnahmung des Gebäudes durch eine staatliche Stelle;
      3. Ausfall wichtiger (theater-)technischer Systeme, einschließlich Hebe- und Verdunkelungsanlagen, (LKW-)Aufzügen usw., der nicht innerhalb einer angemessenen Frist, höchstens jedoch innerhalb von dreißig Minuten, behoben werden kann;
      4. Ausfall von Strom- und/oder Gas- oder Telekommunikationsverbindungen, die für die Ermöglichung der Aktivität erforderlich sind;
      5. Staatliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Epidemien/Pandemien als jede Form von Epidemien/Pandemien, die Parkstad Limburg Theatres zwingen, die Option/endgültige Buchung/Vermietung/Aktivität auszusetzen/zu stornieren;
      6. wenn die Sicherheit des Publikums und/oder des Personals nicht gewährleistet werden kann oder nach dem Ermessen der Direktion von Parkstad Limburg Theatres nicht aufrechterhalten werden kann;
      7. Außergewöhnliche inflationsbedingte oder sonstige Erhöhungen, die auch zu außergewöhnlichen Erhöhungen der Auslagen oder der Arbeitskosten führen können oder nicht.
Art. 8 Öffentlichkeitsarbeit
  1. Es wird angestrebt, alle Aufführungen/Aktivitäten/Vermietungen, für die Parkstad Limburg Theater den Kartenverkauf übernimmt, auf der Website und in der Broschüre auf eigens dafür vorgesehenen Seiten zu erwähnen. Zu diesem Zweck muss der Mieter vor dem 15. März eines jeden Jahres für die folgende Spielzeit die grundlegendsten Angaben machen. Wenn Parkstad Limburg Theatres diese Informationen nicht rechtzeitig erhält, wird sie eine Beschreibung erstellen und auf der Website/im Prospekt veröffentlichen oder beschließen, sie nicht zu veröffentlichen.
  2. Zusätzliche Werbung durch Parkstad Limburg Theater ist in der Regel für Aufführungen/Aktivitäten/Vermietungen möglich. Der Mieter erhält während des Aufnahmegesprächs weitere Informationen über die Vermietung und die Weitergabe der Kosten.
Art. 9 Kartenverkauf
  1. Der Mieter ist verpflichtet, die Eintrittskarten bei Parkstad Limburg Theatres zu kaufen, da nur Parkstad Limburg Theatres berechtigt ist und über die Mittel verfügt, Eintrittskarten für die Aufführungen zu generieren, eventuell in Zusammenarbeit mit anderen Ticketing-Systemen.
  2. In den Sälen der Parkstad Limburg Theatres kann eine begrenzte Anzahl von Rollstühlen untergebracht werden (reservierte Plätze). Wenn der Mieter diese reservierten Plätze in Anspruch nehmen möchte, muss der Mieter/Besucher dies bei der telefonischen Reservierung angeben. Es ist wichtig, dass der Mieter dabei die Maße des Rollstuhls angibt.
Art. 10 Rechnungsstellung und Bezahlung
  1. Der Mieter erhält spätestens 30 Tage nach einer Vorstellung/Aktivität/Vermietung eine Rechnung von Parkstad Limburg Theaters. Der geschuldete Betrag ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum auf das Konto von Parkstad Limburg Theater zu überweisen.
  2. Parkstad Limburg Theater hat das Recht, vor der Aufführung/Aktivität/Vermietung eine Vorschussrechnung zu stellen, die spätestens vier Wochen vor der Aktivität zu begleichen ist. Spätestens 30 Tage nach Beendigung der Aktivität erhält der Mieter eine Endabrechnung.
  3. Parkstad Limburg Theatres behält sich das Recht vor, bei ausbleibender Zahlung im Sinne von Artikel 10 Absatz 2 die Aufführung/Aktivität/Vermietung zu stornieren, wobei sie Artikel 7 für analog anwendbar erklärt und dem Mieter Stornierungskosten in Rechnung stellen kann/will.
  4. Wenn und soweit eine rechtzeitige Zahlung nicht erfolgt, ist der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Nur wenn der Kunde eine natürliche Person (Verbraucher) ist, wird Parkstad Limburg Theatres eine einmalige Inverzugsetzung mit einer Zahlungsfrist von mindestens 14 Tagen versenden.
Art. 11 Zusätzliche Bestimmungen und Bedingungen
  1. Gemäß Artikel 4, Absatz 1, Buchstabe f, ist die Standardreinigung der gemieteten und beschriebenen Räume im Mietpreis enthalten (standortspezifische Abweichungen sind ausdrücklich erlaubt/vorhanden). Der Mieter hat diese Räume ausdrücklich so zu verlassen, wie er sie vorgefunden hat. Sollte es im Vorfeld etwas an der Sauberkeit der Räume auszusetzen geben, so ist dies unverzüglich dem zuständigen Dienstleiter der Parkstad Limburg Theatres zu melden.
  2. Alle vom Mieter mitgebrachten Materialien sowie überflüssige/gebleichte Gegenstände müssen unmittelbar nach Beendigung der (letzten) Vorstellung/Aktivität/Vermietung aus den Räumlichkeiten der Parkstad Limburg Theatres entfernt werden. Der Mieter darf keine eingestellten Gegenstände und/oder Materialien zurücklassen oder zu einem späteren Zeitpunkt abholen.
  3. Parkstad Limburg Theater behält sich das Recht vor, zurückgelassene Gegenstände zu entfernen und die Kosten vom Mieter zurückzufordern.
  4. Benutzte Materialien von Parkstad Limburg Theatres müssen sauber und ohne Mängel an den zuständigen Verantwortlichen von Parkstad Limburg Theatres zurückgegeben werden.
  5. Die Verwendung von Konfetti, Papierschnipseln, Dekorationen und dergleichen ist nicht gestattet. Ist deren Verwendung für die Aufführung/Aktivität/Vermietung unerlässlich, muss eine Genehmigung bei der Parkstad Limburg Theatres eingeholt werden, die sich das Recht vorbehält, unter anderem auf der Grundlage der Sicherheit der Gebäude, des Publikums und/oder des Personals und unter Beachtung der Bestimmungen von Artikel 13 eine Auswahl zu treffen. Zusätzliche Reinigungskosten im Zusammenhang mit der Verwendung von Konfetti, Papierschnipseln, Dekorationen usw. werden dem Mieter im Verhältnis 1:1 in Rechnung gestellt. Allgemeine Mietbedingungen von Parkstad Limburg Theatres N.V. Fassung: Februar 2026 7
  6. Plakate, Flugblätter und ähnliches Werbematerial dürfen in den Parkstad Limburg Theatres nur in Absprache und auf Anweisung der Verantwortlichen angebracht werden. In den Parkstad Limburg Theatern darf unter keinen Umständen etwas angenagelt oder geklebt werden. Daraus resultierende Schäden werden gemäß den Bestimmungen von Artikel 13 von den direkt oder indirekt beteiligten Mietern zurückgefordert.
  7. Es ist nicht gestattet, während der Vorstellungen/Aktivitäten/Mieten ohne vorherige Genehmigung der Direktion der Parkstad Limburg Theater und in Absprache mit den direkt oder indirekt beteiligten Unternehmen/Künstlern/Mietern zu fotografieren, Bilder und/oder Tonaufnahmen zu machen. Dies gilt auch für das Fotografieren mit Mobiltelefonen/drahtlosen Geräten. Die Parkstad Limburg Theatres werden gegen Verstöße vorgehen, indem sie die betreffenden Personen ansprechen, ihnen den Zugang zur Vorstellung verweigern und die Aufnahmen in Anwesenheit eines Mitarbeiters der Parkstad Limburg Theatres durch die betreffende(n) Person(en) vernichten lassen.
  8. Parkstad Limburg Theater behält sich das Recht vor, Bild- und/oder Tonaufnahmen von einer Vorstellung/Aktivität/Vermietung zu machen. Der Mieter/die direkt oder indirekt Beteiligte und der Besucher haben keine Einwände gegen die Verwendung ihres/seines Porträts/ihres Konterfeis im Rahmen der Veröffentlichung dieser Aufnahmen zu Werbezwecken für die Parkstad Limburg Theater (in Übereinstimmung mit den einschlägigen Datenschutzbestimmungen).
  9. Die Anfangszeiten der Aufführungen sind wie folgt:
    1. Die Vorstellungen im Theater Kerkrade, im Grote Zaal im Theater Heerlen und im Grote Zaal Sittard-Geleen beginnen werktags in der Regel um 20:00 Uhr und sonntags um 19:00 Uhr;
    2. Familienvorstellungen beginnen in der Regel um 19.30 Uhr;
    3. Die Kindervorstellungen beginnen in der Regel um 14.30 Uhr;
    4. Vorstellungen im Kleinen Saal und vor Ort beginnen in der Regel werktags um 20:30 Uhr und sonntags um 19:30 Uhr;
    5. Die Vorstellungen im LIMBURG-Saal und im Laagland-Saal in Sittard-Geleen beginnen wochentags in der Regel um 20:30 Uhr und sonntags um 19:30 Uhr;
    6. Die Sonntagsvormittagsvorstellungen beginnen in der Regel um 11 Uhr;
  10. Der/die Dienststellenleiter/in hat die Gesamtkoordination/-verantwortung und ist Ansprechpartner/in für eventuelle Probleme und Fragen. Er/sie ist für die Öffnung des Veranstaltungsortes verantwortlich. Der Saal wird in der Regel eine halbe Stunde vor Beginn der Aufführung für das Publikum geöffnet.
  11. Die Aufführungen beginnen in der Regel pünktlich; mit Beginn der Aufführung erlischt der Anspruch auf die reservierten Plätze. In Absprache mit der HvD und den direkt oder indirekt beteiligten Unternehmen/Machern/Mietern ist eine Bestuhlung nach Vorstellungsbeginn und zu unterschiedlichen Zeiten möglich. Dies hängt von der Art der Aufführung ab. Wer zu spät kommt, hat keinen Anspruch auf Rückerstattung.
  12. Um technische Störungen zu vermeiden, schalten Sie bitte Ihre Mobiltelefone/Wireless-Geräte vollständig aus.
  13. Das Mitbringen von Speisen und/oder anderen Erfrischungen in das Gebäude ist nicht gestattet. In den Parkstad Limburg Theatern gekaufte Erfrischungsgetränke dürfen nicht mit in den Zuschauerraum genommen werden. Der Verzehr ist auf den Verzehr vor Beginn, in der Pause oder nach der Vorstellung in den Foyers, im DSM Theatercafe oder im Foyer des Theaters Kerkrade beschränkt.
  14. Das Foyer der Darsteller ist ausschließlich für die direkt an der Aufführung/Aktivität/Vermietung beteiligten Personen bestimmt. Das Mitbringen von (alkoholischen) Erfrischungen von außerhalb des Theaters ist nicht gestattet. Grundsätzlich wird die Bar an jedem Vorstellungs-/Aktivitäts-/Miettag 1 Stunde vor der Vorstellung von einem Mitarbeiter der Parkstad Limburg Theater besetzt. Wünscht der Mieter eine frühere Besetzung der Bar, so kann dies gegen Bezahlung und Voranmeldung (mindestens sechs Wochen) bei der Abteilung D&E der Parkstad Limburg Theatres erfolgen. Getränke sind zu einem ermäßigten Tarif erhältlich.
  15. In den Parkstad Limburg Theatres gilt ein generelles Rauchverbot im gesamten Gebäude. Außerhalb des Gebäudes ist das Rauchen nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Die Vermietung des Theaters oder eines Teils davon überträgt die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Vorschrift auf den Mieter. In diesem Fall ist der Mieter auch verpflichtet, dieses Verbot gegenüber seinem direkt oder indirekt beteiligten Publikum durchzusetzen.
  16. Die Benutzung der Garderobe in den Parkstad Limburg Theatern ist aus Sicherheitsgründen obligatorisch. Schirme, lose Mäntel, Taschen, Helme und gefährliche Gegenstände sind im Gebäude/Theater nicht erlaubt. Die Parkstad Limburg Theater behalten sich das Recht vor, jederzeit eine Zutritts- und/oder Taschenkontrolle oder gegebenenfalls eine Durchsuchung durch autorisiertes (angestelltes) Personal/Sicherheitspersonal durchzuführen, wenn die Situation dies erfordert. 8 Der Mieter/direkt oder indirekt Beteiligte und/oder Besucher ist verpflichtet, im Rahmen der für Parkstad Limburg Theatres geltenden gesetzlichen Verpflichtungen in Bezug auf u.a. Sicherheit, Identifizierung und Begrenzung von Belästigungen bei angemessenen Anfragen mitzuwirken.
  17. Möchte ein Mieter seinen geladenen Gästen die freie Benutzung der Garderobe ermöglichen, wird eine Buy-out-Gebühr erhoben (standortspezifische Abweichungen sind ausdrücklich erlaubt/vorhanden).
  18. Parkstad Limburg Theatres übernimmt keine Haftung für den Verlust und/oder Diebstahl von persönlichen Gegenständen im Allgemeinen, von zurückgelassenen Gegenständen, u.a. von Kleidungsstücken und Taschen, sowie von persönlichen Gegenständen, für die kein gültiger Garderobenschein ausgestellt wurde.
  19. Die Ausgabe von Gegenständen im Sinne von Artikel 11, Absatz 18, erfolgt ausschließlich über die Ausgabe der Garderobenmarke (standortspezifische Abweichungen sind ausdrücklich erlaubt/vorhanden).
  20. Parkstad Limburg Theatres ist jederzeit berechtigt, direkt und/oder indirekt beteiligten Mietern und Besuchern den (weiteren) Zutritt zum Gebäude zu verweigern, wenn Fälle im Sinne von Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe c, Artikel 11 Absatz 7 und Artikel 11 Absatz 16 vorliegen.
Art. 12 Zusätzliche Bedingungen technischer Dienst Parkstad Limburg Theatres
  1. Vereinbarungen über die Nutzung des Orchestergrabens (Platzsperren) müssen frühzeitig getroffen werden, und zwar ausdrücklich vor Beginn des Kartenverkaufs.
  2. Vereinbarungen über die Nutzung anderer Materialien wie Ballettboden, Flügel oder Klavier, zusätzliche Beschallung oder Beleuchtung müssen spätestens sechs Wochen vor der Vorstellung/Veranstaltung/Vermietung besprochen und schriftlich festgehalten werden.
  3. Der Vorstellungsleiter hat die Gesamtverantwortung für die Arbeit auf und um die Bühne. Er/sie leitet das technische Personal der Parkstad Limburg Theater und teilt in Absprache mit dem Unternehmen/Mieter/direkt oder indirekt Beteiligten die Arbeiten ein und ist in Zusammenarbeit mit dem Serviceleiter Ansprechpartner für das Unternehmen/Mieter/direkt oder indirekt Beteiligte während ihres Aufenthalts in den Parkstad Limburg Theatern. Darüber hinaus steht der Vorstellungsleiter in Kontakt mit dem Dienststellenleiter und gibt die Vorstellung/Aktivität/Vermietung in Auftrag.
  4. Alle verwendeten Materialien müssen u.a. den Anforderungen des Brandschutzes und den Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes entsprechen. Der Leiter der Aufführung hat die Befugnis, Materialien vor der Verwendung abzulehnen. Die direkt oder indirekt beteiligten Mieter müssen sich an die angebotenen Alternativen halten, damit die Aufführung/Aktivität/Miete stattfinden kann.
  5. Die Arbeitszeiten und der Personaleinsatz sind wie folgt geregelt:
    1. Parkstad Limburg Theatres arbeitet gemäß dem VSCD-Rahmenvertrag, dem Zusatz zum VSCD-Rahmenvertrag und dem Zusatz zu diesem seitens PLT. Das bedeutet, dass jede Vorstellung/Aktivität/Vermietung standardmäßig mit mindestens zwei Technikern besetzt ist, d.h. einem Vorstellungsleiter/Bühnenmanager, der auch die Flywall bedient, und einem Allroundtechniker. Wenn der Mieter/direkt oder indirekt Beteiligte nicht rechtzeitig Informationen über weitere benötigte technische Hilfe weitergibt, hält Parkstad Limburg Theatres diese Mindestbesetzung ein.
    2. Die Mittagspause des Technikers ist von 12:00 - 13:00 Uhr, die Mittagspause ist von 17:00 - 19:00 Uhr. Bei der Planung, die in Absprache mit den Technikern der direkt oder indirekt beteiligten Mieter erfolgt, gehen wir davon aus, dass diese Pause von allen genossen werden kann. Wenn (zufällig) während der Mittag-/Abendessenspause weitergearbeitet werden muss, wird der Veranstaltungsleiter mit dem Mieter/der Regie oder der Regie die Anzahl der benötigten Techniker absprechen. Diese Techniker haben Anspruch auf eine Mittags-/Abendessenvergütung zum jeweils gültigen Tarif - ohne Mehrwertsteuer (vom Mieter/direkt oder indirekt Beteiligten zu zahlen), sofern der Grund für die Verzögerung der Arbeiten nicht bei den Parkstad Limburg Theatres liegt.
    3. Abweichend von Artikel 12 Absatz 5 Buchstabe b behält sich Parkstad Limburg Theatres das Recht vor, (in gemeinsamer Absprache mit dem Mieter/den direkt oder indirekt Beteiligten) zu entscheiden, die Arbeiten am nächsten Tag fortzusetzen oder einen anderen Zeitpunkt festzulegen, wobei die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes/CAO Nederlandse Podia berücksichtigt werden.
    4. Wenn der Abbau der Leistung über 02.00 Uhr hinausgeht, wird um 01.00 Uhr eine kurze Pause eingelegt. In diesem Fall stellt Parkstad Limburg Theatres belegte Brötchen und alkoholfreie Getränke für alle Techniker zur Verfügung. Der Mieter/die direkte oder indirekte Partei bezahlt die belegten Brötchen (und erhält dafür eine Rechnung zum Einkaufspreis), Parkstad Limburg Theatres stellt kostenlos Kaffee und Tee zur Verfügung. Allgemeine Mietbedingungen von Parkstad Limburg Theatres N.V. Fassung: Februar 2026 9
  6. Sicherheit auf und um die Bühne:
    1. Parkstad Limburg Theatres ist u.a. an die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes, des Arbeitsschutzerlasses, der Arbeitsschutzverordnung, der Sicherheits- und Gesundheitskataloge, der Risikobestandsaufnahme und -bewertung, an alle Formen gesetzlicher Vorschriften, an die Betriebsgenehmigung und an die von der Feuerwehr oder anderen autorisierten Stellen erlassenen Vorschriften gebunden;
    2. Alle Geräte und Anlagen werden ausschließlich von Mitarbeitern von Parkstad Limburg Theatres bedient;
    3. Vor, während und nach der Vorstellung/Aktivität/Vermietung dürfen sich nur die Mieter/Direktdarsteller auf und um die Bühne, die Garderoben und das Künstlerfoyer aufhalten;
    4. Die Verwendung von pyrotechnischem Material/Feuerwerkseffekten usw. muss mindestens acht Wochen im Voraus vom Mieter/Direktdarsteller angekündigt werden. Die Verwendung von pyrotechnischem Material/Feuerwerkseffekten usw. ist nur Personen gestattet, die eine gültige niederländische Besitznummer haben und über eine von der Provinz ausgestellte Feuererlaubnis und eine von der Feuerwehr ausgestellte Einsatzgenehmigung verfügen. Parkstad Limburg Theatres behält sich das Recht vor, die Verwendung von pyrotechnischem Material/Feuerwerkseffekten zu verweigern, auch wenn eine Genehmigung von einer zuständigen Behörde erteilt wurde, wenn Parkstad Limburg Theatres die Verwendung von pyrotechnischem Material/Feuerwerkseffekten als unsicher für seine Mitarbeiter/Zuschauer/Gebäude betrachtet;
    5. Mieter/direkt oder indirekt Beteiligte sowie Besucher, Techniker, Schauspieler und andere Personen sind verpflichtet, den Anweisungen der autorisierten Mitarbeiter von Parkstad Limburg Theatres Folge zu leisten;
    6. Parkstad Limburg Theatres verwendet nur zertifiziertes Hebematerial (das auch regelmäßig von den zuständigen Behörden kontrolliert wird) und imprägnierte Vorhänge. Das Gleiche erwarten wir von unseren Mietern, die direkt oder indirekt daran beteiligt sind;
    7. Der Konsum von Alkohol und anderen bewusstseinsverändernden Substanzen ist für Techniker, die auf der Bühne arbeiten müssen, nicht gestattet;
    8. Die Requisiten/Dekorationen des Mieters/unmittelbar oder mittelbar Beteiligten müssen u.a. den Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes und den Brandschutzbestimmungen entsprechen und sicher sein. Dekorationen und Requisiten dürfen unter keinen Umständen den freien Zugang zu den Fluchtwegen behindern und müssen unmittelbar nach der Vorstellung/Aktivität/Vermietung abgebaut und verladen werden. Flightcases/Dekorationen u.ä. müssen den Arbeitsschutzvorschriften entsprechen (sie müssen nach den geltenden Vorschriften getragen bzw. gehoben werden können), d.h. in der Regel über ausreichende Griffe verfügen und bis zu einem Höchstgewicht von 23 kg von einer Person getragen werden können. Über 23 kg müssen die zu hebenden Gegenstände von einer ausreichenden Anzahl geeigneter Personen/Ressourcen transportiert werden können;
  7. Parkstad Limburg Theatres ist verantwortlich für:
    1. Kenntnis der Vorschriften für sicheres Arbeiten, was durch eine Risikobestandsaufnahme und -bewertung und die Anwendung dieser Kenntnisse in der Praxis nachgewiesen wird;
    2. die Bereitstellung von Sicherheitsanweisungen für die eigenen Techniker;
    3. die Bereitstellung einer angemessenen PSA (persönliche Schutzausrüstung) für die eigenen Techniker;
    4. Gewährleistung der Sicherheit auf und um die Bühne im Allgemeinen;
    5. Gewährleistung der Sicherheit (u.a. durch Zertifikate belegt), der Wartung und des Betriebs der technischen Anlagen, Werkzeuge und Materialien des Theaters;
    6. Gewährleistung der Sicherheit des vom Theater gemieteten und bei der Produktion verwendeten Materials;
    7. Übernahme der Verantwortung für das Verhalten der eigenen Techniker;
    8. Einteilung der Haustechniker auf der Grundlage von Vereinbarungen zwischen den Parkstad Limburg Theatres und den direkt oder indirekt beteiligten Mietern in Übereinstimmung mit dem Arbeitszeitgesetz, dem Arbeitszeitdekret und dem Tarifvertrag für die niederländischen Podien. Dieser Zeitplan wird sechs Wochen im Voraus erstellt und den Mitarbeitern von Parkstad Limburg Theatres mitgeteilt.
  8. Der Mieter/direkt oder indirekt Beteiligte ist verantwortlich für:
    1. Kenntnis der Vorschriften für sicheres Arbeiten, was durch eine Bestandsaufnahme und Bewertung der Produktionsrisiken und die Anwendung der Kenntnisse in der Praxis nachgewiesen wird;
    2. das Erteilen von Sicherheitsanweisungen an seine eigenen Techniker; Allgemeine Mietbedingungen Parkstad Limburg Theatres N.V. Version: Februar 2026 10
    3. Bereitstellung von korrekten und vollständigen Informationen über alle Sicherheitsaspekte im Zusammenhang mit der Produktion für das Theater;
    4. Gewährleistung der Sicherheit der eigenen Techniker und des Theaterpersonals beim Umgang mit dem mitgebrachten Material;
    5. Bereitstellung einer angemessenen PSA (persönliche Schutzausrüstung) für die eigenen Techniker und das Theaterpersonal beim Umgang mit den mitgebrachten Materialien, soweit erforderlich;
    6. Erteilung angemessener Sicherheitsanweisungen an das Theaterpersonal während des Aufbaus, der Proben, der Aufführung und des Abbaus;
    7. Gewährleistung der Sicherheit (nachgewiesen durch Zertifikate), der Wartung und des Betriebs der mitgebrachten Systeme, Werkzeuge und Materialien;
    8. Gewährleistung der Sicherheit (nachgewiesen durch Zertifikate) des vom Mieter gemieteten/direkt oder indirekt beteiligten und bei der Produktion verwendeten Materials;
    9. Übernahme der Verantwortung für das Verhalten der eigenen Techniker;
    10. Einteilung der eigenen Techniker auf der Grundlage von Vereinbarungen zwischen Parkstad Limburg Theatres und dem Mieter/direkt oder indirekt Beteiligten, in Übereinstimmung mit dem Arbeitszeitgesetz, der Arbeitszeitverordnung und dem CAO Nederlandse Podia;
  9. Bezüglich des Parkens:
    1. Am Theater Heerlen in 't Loon kann der Mieter/direkt oder indirekt Beteiligte
    2. Im Theater Kerkrade können Mieter/direkt oder indirekt Beteiligte auf den nahe gelegenen Parkplätzen zu den entsprechenden Tarifen parken.
    3. Im Toon Hermans Theater Sittard-Geleen können Mieter/direkt oder indirekt Beteiligte auf den nahe gelegenen Parkplätzen zu den entsprechenden Tarifen parken.
    4. Parkstad Limburg Theatres nimmt die Dienste von Q-Park/Fontys in Bezug auf die Parkmöglichkeiten in Anspruch, wobei Q-Park die Parktarife jederzeit ohne Zutun von Parkstad Limburg Theatres ändern kann und Parkstad Limburg Theatres diese geänderten (dann aktuellen) Parktarife sofort anwenden muss.
    5. Die direkt oder indirekt beteiligten Mieter haben die Möglichkeit, Dekoration und Material an den Lkw-Liften an der Rückseite aller drei Theater zu be- und entladen.
    6. Außerdem gilt rund um alle drei Theater ein generelles Parkverbot.
Art. 13 Schadenersatz und Haftung
  1. Der Mieter/direkt oder indirekt Beteiligte haftet jederzeit und vorbehaltlos für Schäden am Inventar, am Gebäude, am Material sowie für Personen- und/oder Sachschäden von Mitarbeitern/Besuchern/direkt oder indirekt Beteiligten, die von ihm und seinen Mitarbeitern/direkt oder indirekt Beteiligten sowie von Teilnehmern an der von ihm organisierten Vorstellung/Aktivität/Vermietung verursacht werden. Der Mieter erkennt daher die Verpflichtung an, die verursachten Kosten zu erstatten.
  2. Der Mieter ist jederzeit verpflichtet, eine (Betriebs-)Haftpflichtversicherung abzuschließen, die mindestens das in Artikel 13 Absatz 1 genannte Risiko abdeckt. Die Versicherungspolice muss sechs Wochen vor der Veranstaltung/Aktivität/Miete zur Einsichtnahme vorgelegt werden.
  3. Der Aufenthalt des Mieters, der direkt und/oder indirekt beteiligten Personen und der Besucher u.a. erfolgt auf eigene Gefahr.
  4. Die Theater von Parkstad Limburg können den Einsatz von Sicherheitspersonal und/oder Erster Hilfe verlangen. Dies liegt im alleinigen Ermessen der Direktion von Parkstad Limburg Theatres und geht zu Lasten des Mieters/der direkt oder indirekt Beteiligten. Die Wahl eines spezialisierten Sicherheitsunternehmens und/oder eines Sanitätsdienstes liegt im alleinigen Ermessen von Parkstad Limburg Theatres.
  5. Das Gesetz über die Arbeitsbedingungen verlangt von den Unternehmen eine Risikoinventarisierung und -bewertung (RI&E genannt). Parkstad Limburg Theatres verfügt über eine solche RI&E für seine eigene Organisation. Im Prinzip verpflichtet jede Änderung der Arbeitsbedingungen (z. B. der Besuch eines Mieters/einer direkt oder indirekt beteiligten Person in einem Theater) die Beteiligten, die RI&E anzupassen. Im Theatersektor hat diese Anpassung die Form eines Produktionsrisikoinventars (kurz PRI&E genannt) angenommen. Es ist eine gesetzliche Verpflichtung - diese Verpflichtung liegt ausschließlich bei den Unternehmen/Machern/Amateuren (ob vermittelt/vertreten durch Impresarios, Booking-Agenturen und dergleichen) - für jede Produktion ein PRI&E zu erstellen (und prüfen zu lassen). Parkstad Limburg Theatres N.V. Stand: Februar 2026 11 Parkstad Limburg Theatres erwartet von seinen Unternehmen/Machern/Amateuren (unabhängig davon, ob sie von Impresarios, Booking-Agenturen und anderen vertreten werden), dass sie sich nach besten Kräften bemühen, von sich aus eine PRI&E zu erstellen und vorzulegen. Wir bitten Sie daher, Parkstad Limburg Theatres die PRI&E zusammen mit der technischen Liste spätestens sechs Wochen vor dem Besuch zu übermitteln. Wenn und soweit Parkstad Limburg Theatres keine technischen Daten (unaufgefordert und/oder auf Anfrage) erhalten hat, die u.a. die Sicherheit der Produktion/PRI&E betreffen, geht sie davon aus, dass die Produktion keine Risiken birgt. Die Unternehmen/Drehbuchautoren/Amateure (unabhängig davon, ob sie von Agenten, Buchungsagenturen usw. vermittelt/vertreten werden) sind in vollem Umfang für etwaige zusätzliche (Vorsichts-)Maßnahmen/Extra-Materialien in Bezug auf die Sicherheit vor, während und nach der geplanten Produktion verantwortlich.
  6. Parkstad Limburg Theatres behält sich das Recht vor, eine Aufführung/Aktivität/Vermietung zu stornieren (wobei sie Artikel 7 für analog anwendbar erklärt und dem Mieter Stornierungskosten in Rechnung stellen kann/will), wenn die Sicherheit der Räumlichkeiten, des Publikums und/oder des Personals nicht gewährleistet werden kann, wobei all dies von der Art und den Risiken der Aufführung abhängt und im alleinigen Ermessen von Parkstad Limburg Theatres liegt.
  7. Ein auszufüllendes PRI&E-Format kann von Parkstad Limburg Theatres auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden und kann auch von der Website heruntergeladen werden.
Art. 14 Anwendbares Recht und Rechtsstreitigkeiten
  1. Auf die (Miet-)Verträge/Bewirtungsgeschäfte findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
  2. Bei Streitigkeiten zwischen dem Mieter und/oder direkt oder indirekt Betroffenen und dem Vermieter ist ausschließlich das zuständige Gericht in Limburg zuständig, es sei denn, ein anderes Gericht ist aufgrund einer zwingenden gesetzlichen Bestimmung zuständig.
  3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Parkstad Limburg Theatres N.V. sind gemäß den Bestimmungen von Artikel 6.5.3. des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die gesetzliche Regelung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstellt worden. Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Mietbedingungen von Parkstad Limburg Theatres N.V. aus irgendeinem Grund als ungültig erweisen, so wird davon ausgegangen, dass die Parteien eine gültige Ersatzbestimmung vereinbart haben, die der ungültigen Bestimmung in Bedeutung und Umfang am nächsten kommt. Die Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Mietbedingungen von Parkstad Limburg Theatres N.V. berührt nicht die Gültigkeit aller anderen Bestimmungen.
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